EU-Regulierung (euinternet APN)

EU-Regulierung (euinternet APN)

Surfen mit dem lokalen Anbieter im europäischen Ausland!


Mit dieser Optionen schalten Sie die technische Möglichkeit frei, im europäischen Ausland einen lokalen Anbieter für mobile Datendienste im jeweiligen Reiseland zu wählen. Der Wechsel zu einem lokalen Anbieter im Reiseland erfolgt vor Ort.

  • Vor Ort im Ausland wird ein lokaler ausländischer Anbieter für die Zeit des Aufenthaltes nur für die mobilen Datendienste ausgewählt.
  • Dafür ist es erforderlich, auf dem Mobilfunkgerät 
    - den voreingestellten Internet-Zugangspunkt (APN) manuell zu ändern in: euinternet
    - über manuelle Netzauswahl das Netz des lokalen ausländischen Anbieters auswählen
  • Achtung: Firmenanwendungen mit individuellem APN, z. B. Mobile IP VPN, funktionieren dann eventuell nicht mehr!

Frau telefoniert im Büro
EU-Regulierung
  • Seit dem 15.06.2017 fallen im EU-Ausland und in Island, Liechtenstein und Norwegen keine Roaminggebühren mehr an. Das bedeutet, Sie können ohne zusätzliche Roaming-Gebühren telefonieren und Nachrichten senden. Nach Deutschland und innerhalb dieser Ländergruppe. Sie zahlen den gleichen Preis wie in Deutschland. Bei der Datennutzung nutzen Sie das Highspeed-Volumen Ihres Tarifs auch in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen. Sie können, genau wie im Inland, mit SpeedOn Pässen Volumen nachkaufen.
  • In Großbritannien gelten diese Konditionen in den aktuellen Tarifen weiterhin, auch nach dem EU-Austritt.
  • In den aktuellen Business Mobil Tarifen gilt dies außerdem auch für die Schweiz.
  • Voraussetzung für die regulierten Preise ist, dass Sie eines der voreingestellten Basisangebote für Roaming gebucht haben (in aktuellen Tarifen: Standard Roaming; in älteren Tarifen: Weltweit oder All Inclusive).