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Störungen von Telekommunikationsleistungen können in Krisensituationen die Arbeit öffentlicher Aufgabenträger beeinträchtigen. Wir stellen sicher, dass eine Störung an Ihrem Anschluss vorrangig behoben wird. Benötigen Sie einen neuen Anschluss, wird er Ihnen bevorzugt bereitgestellt. Außerdem erhalten Sie mit Ihrem Mobilfunk-Anschluss einen bevorzugten Netzzugang, wenn die Funkzelle ausgelastet ist.
Wenn Sie nach dem Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten als Berechtigter benannt sind oder nachweislich eine lebens- oder verteidigungswichtige Aufgabe erfüllen (z.B. Behörden, Katastrophenschutz, Hilfsorganisationen), können Sie vorrangige Leistungen erhalten.
Die vorrangige Entstörung des Festnetzanschlusses oder die Einrichtung vorrangiger Verbindungen im Mobilfunknetz sollten Sie im Voraus beauftragen.