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Für die Beantragung Ihres Heilberufsausweises werden folgende Informationen benötigt:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder elektronischer Aufenthaltstitel (EAT)) zur Identifizierung
- Passbild für den späteren Ausweis
- Ggfs. Anmeldedaten für Ihre Ärztekammer
Bitte wählen Sie unten Ihre Ärztekammer aus. Der Bestellprozess beginnt dann entweder im Portal Ihrer Ärztekammer oder im T-Systems Antragsportal.
Wenn Sie im Portal Ihrer Ärztekammer starten, werden Sie auf Ihren bereits vorbefüllten Antrag im Antragsportal der T-Systems weitergeleitet und starten so den Bestellprozess.
Falls Ihre Ärztekammer keinen Antrag mit Vorbefüllung anbietet, starten Sie mit einem leeren Antrag im T-Systems Antragsportal.
Drucken Sie die zugehörigen Unterlagen nach der erfolgreichen Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) über das T-Systems Antragsportal aus.
Achtung: Das Dokumentenpaket enthält folgenden Informationen:
- Ihre Passwörter
- Ihre Kopie des Antragsdokuments
- Die Anträge für die Kammer und das Trust Center
- Formular für das PostIdent
Bitte legen Sie daher das Dokumentenpaket sicher ab. Eine erneute Ausstellung ist leider nicht möglich.
Bei Beantragung eines eHBA müssen Sie sich als Antragsteller gesetzeskonform identifizieren. Hierzu wird Ihnen das PostIdent Verfahren angeboten und je nach Kammer, auch das KammerIdent-Verfahren angeboten.
Die Freigabe des Antrags erfolgt durch Ihre Ärztekammer. Nach der Freigabe wird der Produktionsprozess gestartet.
Ihren elektronischen Heilberufsausweis erhalten Sie per Einschreiben.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.
Nachdem Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis und den PIN-/PUK-Brief erhalten haben, müssen Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis im Antragsportal freischalten.
Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalte-Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde (PDF-Dokument „Antrag auf einen elektronischen Arztausweis“).
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Bitte wählen Sie Ihre zuständige Ärztekammer aus:
ÄK Westfalen-Lippe
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Für die Beantragung Ihres Heilberufsausweises werden folgende Informationen benötigt:
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder elektronischer Aufenthaltstitel (EAT)) zur Identifizierung
- Passbild für den späteren Ausweis
- Ggfs. Anmeldedaten für Ihre Zahnärztekammer
Bitte wählen Sie unten Ihre Zahnärztekammer aus. Der Bestellprozess beginnt dann entweder im Portal Ihrer Zahnärztekammer oder im T-Systems Antragsportal.
Wenn Sie im Portal Ihrer Zahnärztekammer starten, werden Sie auf Ihren bereits vorbefüllten Antrag im Antragsportal der T-Systems weitergeleitet und starten so den Bestellprozess.
Falls Ihre Zahnärztekammer keinen Antrag mit Vorbefüllung anbietet, starten Sie mit einem leeren Antrag im T-Systems Antragsportal.
Drucken Sie die zugehörigen Unterlagen nach der erfolgreichen Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) über das T-Systems Antragsportal aus.
Achtung: Das Dokumentenpaket enthält folgenden Informationen:
- Ihre Passwörter
- Ihre Kopie des Antragsdokuments
- Die Anträge für die Kammer und das Trust Center
- Formular für das PostIdent
Bitte legen Sie daher das Dokumentenpaket sicher ab. Eine erneute Ausstellung ist leider nicht möglich.
Bei Beantragung eines eHBA müssen Sie sich als Antragsteller gesetzeskonform identifizieren. Hierzu wird Ihnen das PostIdent Verfahren angeboten und je nach Kammer, auch das KammerIdent-Verfahren angeboten.
Die Freigabe des Antrags erfolgt durch Ihre Zahnärztekammer. Nach der Freigabe wird der Produktionsprozess gestartet.
Ihren elektronischen Heilberufsausweis erhalten Sie per Einschreiben.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.
Nachdem Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis und den PIN-/PUK-Brief erhalten haben, müssen Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis im Antragsportal freischalten.
Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalte-Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde (PDF-Dokument „Antrag auf einen elektronischen Zahnarztausweis“).
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Bitte wählen Sie Ihre zuständige Zahnärztekammer aus:
Bayerische Landeszahnärztekammer
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Für die Beantragung Ihres Praxisausweis sollten Sie folgenden Informationen bereit legen:
- Ihre Betriebsstättennummer
- Ihre lebenslange Arztnummer
Beantragen Sie Ihren Praxisausweis (SMC-B) über das T-Systems Antragsportal
Drucken Sie die zugehörigen Unterlagen nach der erfolgreichen Beantragung des Praxisausweis über das T-Systems Antragsportal aus.
Achtung: Da das Dokument neben einer Erklärung der nächsten Schritte auch Ihre Passwörter enthält, ist es notwendig, dass Sie das Dokument sicher ablegen. Eine erneute Ausstellung des Dokuments ist leider nicht möglich.Die Freigabe des Antrags erfolgt durch Ihre Ärztekammer. Nach der Freigabe wird der Produktionsprozess gestartet.
Ihren Praxisausweis erhalten Sie per Einschreiben mit persönlicher Übergabe. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an den antragstellenden Arzt erfolgt.
Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegen nehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.
Nachdem Sie Ihren Praxisausweis und den PIN/PUK Brief erhalten haben, müssen Sie Ihren Praxisausweis im Antragsportal der T-Systems freischalten.
Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalte-Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde (PDF-Dokument „Antrag Praxisausweis (SMC-B) - Passwort-Brief für den Antragsteller“).
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Für die Beantragung Ihres Praxisausweis werden folgende Informationen benötigt:
- Anmeldedaten für das Portal Ihrer Zahnärztekammer
- Ihre Betriebsstättennummer
- Ihre lebenslange Arztnummer
Für die Beantragung des Praxisausweis starten Sie im Portal Ihrer Zahnärztekammer (siehe Tabelle unten). Angemeldet im Portal werden Sie auf das Antragsportal der T-Systems weitergeleitet und starten den Bestellprozess mit Ihrem bereits vorbefüllten Antrag.
Drucken Sie die zugehörigen Unterlagen nach der erfolgreichen Beantragung des Praxisausweis über das T-Systems Antragsportal aus.
Achtung: Da das Dokument neben einer Erklärung der nächsten Schritte auch Ihre Passwörter enthält, ist es notwendig, dass Sie das Dokument sicher ablegen. Eine erneute Ausstellung des Dokuments ist leider nicht möglich.Die Freigabe des Antrags erfolgt durch Ihre Zahnärztekammer. Hierdurch wird der Produktionsprozess durch T-Systems gestartet.
Ihren Praxisausweis erhalten Sie per Einschreiben mit persönlicher Übergabe. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an den antragstellenden Zahnarzt erfolgt.
Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegen nehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.
Nachdem Sie Ihren Praxisausweis und den PIN/PUK Brief erhalten haben, müssen Sie Ihren Praxisausweis im Antragsportal der T-Systems freischalten.
Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalte-Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde (PDF-Dokument „Antrag Praxisausweis (SMC-B) - Passwort-Brief für den Antragsteller“).
- Bitte wählen Sie Ihre zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung aus:
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Für die Beantragung Ihres Institutionsausweises sollten Sie folgenden Informationen bereit legen:
- Ausweiskopie(n) des/der Vertretungsberechtigten
- Ein der Rechtsform Ihres Krankenhauses entsprechend geeignetes Dokument (Kopie), ausgehend vom Antragsdatum nicht älter als 6 Monate, aus dem hervorgeht, dass Sie Vertretungsberechtigte bzw. Vertretungsberechtigter des Krankenhauses sind. Das kann z.B. sein:
- Handelsregisterauszug (Kapitalgesellschaft; Personengesellschaft; AöR – wenn eingetragen; Stiftung)
- Genossenschaftsregisterauszug (e.G.)
- Vereinsregisterauszug (e.V.)
- Gemeinde- oder Kreisordnung (Regiebetrieb)
- Betriebssatzung der Trägerkommune (Eigenbetrieb)
- Nachweis einer Bescheinigung der Vertretungsberechtigung auf der Grundlage der jeweiligen Landesverordnung zum Hochschulmedizingesetz (Anstalt öffentlichen Rechts)
- Bescheinigung der Vertretungsberechtigung durch das für Fragen der Trägerschaft zuständige Ministerium (Landeskrankenhaus)
- Auszug der Satzung (Körperschaft des öffentlichen Rechts, KöR)
- Eine Kopie des Feststellungsbescheides zur Aufnahme in den Landeskrankenhausplan oder eines sonstigen Dokuments, aus dem hervorgeht, dass es sich bei der Institution, für die eine SMC-B beantragt wird, um ein Krankenhaus handelt.
Krankenhäuser beantragen den Institutionsausweis (SMC-B KH) direkt über das Antragsportal der T-Systems.
Die Freigabe des Antrags erfolgt durch die Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG).
Voraussetzung für eine Produktionsfreigabe und Auslieferung des Institutionsausweises (SMC-B KH) ist, dass das Krankenhaus einen Vertrag mit der Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) schließt. Diese Vertragsunterlagen erhalten Sie im Zuge der Beantragung der Karte/n in unserem Antragsportal. Weiter Informationen zum Vertrag und zu den Konditionen des Institutionsausweises erhalten Sie bei der Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG).
Ihren Praxisausweis erhalten Sie per Einschreiben mit persönlicher Übergabe. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller erfolgt.
Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegen nehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragstellung per PDF erhalten.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.
Nachdem Sie Ihren Praxisausweis und den PIN/PUK Brief erhalten haben, erfolgt die Freischaltung der Karte im T-Systems Antragsportal.
Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalte-Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde (PDF-Dokument „Antrag Institutionskarte (SMC-B Krankenhaus) - Passwort-Blatt für den Antragsteller“).