Wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur Förderung
Unser Webinar mit wertvollem Fördermittelwissen für Sie
Häufig gestellte Fragen
Es gibt zahlreiche Förderprogramme von Bund und Ländern, um die Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen voranzutreiben. Wir unterstützen sie bei der Auswahl des für sie passenden Programms. Hier eine Auswahl:
Ja, die Förderprogramme sind kombinierbar. Beispielswiese können Sie mit dem bundesweiten Förderprogramm „go-digital“ eine geförderte Beratungsleistung erhalten – und die anschließend geplante Investition im Bereich der Hard- und Software kann über ein Förderprogramm des Landes, z. B. Digitalbonus Bayern, bezuschusst werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Vorhaben, welches bereits durch ein Programm bezuschusst wurde, nicht ein zweites Mal bezuschusst werden kann. Damit werden „Doppel-Förderungen“ vermieden.
Je nach Förderprogramm können die Kriterien unterschiedlich sein. Generell werden kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen mit Betriebsstätten oder Niederlassungen in Deutschland gefördert.
Die beiden Programme des Bundes „go-digital“ und „Digital Jetzt“ unterstützten Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiten (go-digital) und bis zu 499 Mitarbeitern (Digital Jetzt) in der Unternehmensgruppe.
Bei den Programmen der Länder variieren die Mitarbeiteranzahlen.
Hier zählt die De-minimis-Beihilfe-Regel. Sie besagt, dass der Gesamtbetrag, der einem Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren gewährt wird, den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten darf.
Handelt es sich um ein anderes Vorhaben, dessen Bezuschussung über drei Jahre zurückliegt, kann folglich eine neue Förderung beantragt werden.
Generell förderfähig sind Leistungen externer Beratungsunternehmen, sowie externer IKT- Anbieter und externer Schulungsanbieter. Zuschüsse werden gewährt für Beratungsleistungen, Investitionen in Hard- und Software sowie Mitarbeiterqualifizierungen.
Jedes Förderprogramm hat definierte Kriterien, die auf die Ziele des jeweiligen Programms einzahlen.
Generell nicht förderfähig sind Ersatzbeschaffungen und Standard Hard- (PC, Laptop etc.) und Standard Software (Betriebssysteme, Office etc.). Ebenso wie Maßnahmen die bereits begonnen wurden.
Die maximale Fördersumme ist von Programm zu Programm unterschiedlich. „Doppel-Förderungen“ sind generell nicht möglich. Das heißt Projekte, die schon im Rahmen anderer Programme gefördert wurden, können nicht nochmal unterstützt werden.
Es gibt allerdings Förderprogramme wie „go-digital“ und „Digital Jetzt“, die aufeinander aufbauen. Ein Unternehmen kann z.B. über „go-digital“ eine geförderte Beratung erhalten und die anschließend geplante Investition im Bereich der Hard- und Software sowie der Qualifizierung der Mitarbeitenden kann über „Digital Jetzt“ bezuschusst werden.
Ja, Ausgaben für Lizenzen und Systemservice-Gebühren für Software können gefördert werden. Die Ausgaben werden im Angebot auf die geplante Laufzeit aufgeschlüsselt. Die maximale Laufzeit, die bezuschusst wird, beträgt 12 Monate.
Bitte beachten Sie, dass Standardarbeitsplatzsoftware (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme) generell nicht gefördert wird.
Die Bearbeitungszeit ist je nach Förderprogramm unterschiedlich.
Beim bundesweiten Förderprogramm „Digital Jetzt“ gehen wir von einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen aus. Dies kann allerdings abhängig von der Nachfrage variieren.
Die Förderprogramme der Länder haben in der Regel eine etwas kürzere Bearbeitungszeit.
Bitte berücksichtigen Sie diese Bearbeitungszeiten, insbesondere in Hinsicht auf den geplanten Projektstart Ihres Investitionsvorhabens.
Nachdem Sie einen positiven Fördermittelbescheid zur Umsetzung Ihres Projektes erhalten haben, beträgt der maximale Umsetzungszeitraum 12 Monate ab Projektbeginn.
Wir beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich. Hier geht’s zum Kontaktformular.
Möchten sie sich vorab informieren, erhalten sie auf den Webseiten der einzelnen Förderprogramme detailliertere Informationen.