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Hilfe & Service

Online-Identifikation

Mann zeigt seinen Ausweis in die Kamera

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Online-Identifikation für Ihre Telekom-Produkte.

Gute Gründe für Video- und Selfie-Ident

Sie haben die Möglichkeit, sich bei uns für Mobilfunkbestellungen, bei der Übernahme eines Mobilfunkvertrags oder für die Aktivierung Ihrer Prepaid-Karte automatisiert via Selfie-Ident oder per Video-Ident mit unserem Service-Team zu identifizieren. Einen entsprechenden Link erhalten Sie in der E-Mail mit der Bestellbestätigung.

2 Wege zur Online-Identifikation

  • Grafik visualisiert den Vorgang des Video Idents.

    Video-Ident: Live mit unserem Service

    Unser Video-Ident Team prüft im Video-Chat Ihre Dokumente. Entsprechend dem Prüfungsergebnis wird Ihre SIM-Karte aktiviert bzw. Ihre Mobilfunk-Bestellung weiterbearbeitet. 

    Sie erreichen unser Service-Team Montag - Freitag von 9 - 18 Uhr, ausgenommen sind bundesweite Feiertage.

    Hinweis: Wir arbeiten mit unserem Partner PurpleView GmbH zusammen. Es gelten daher die Datenschutzrichtlinien der PurpleView GmbH.

  • Grafik visualisiert den Vorgang des Selfie Idents.

    Selfie-Ident : Automatisiert per App

    Mit dem Selfie-Ident-Verfahren können Sie sich schnell und unkompliziert über die Nect-Wallet App unseres Partners Nect GmbH identifizieren. Selfie-Ident ist rund um die Uhr durchführbar. Über die App erfolgt eine automatisierte Prüfung Ihrer Daten ohne Wartezeit. Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren nur bei Vorlage eines deutschen Personalausweises nutzbar ist.

    Sie haben sich schon bei einem anderen Nect-Partner erfolgreich identifiziert? Dann können Sie die bereits bestätigte Identität in der App verwenden. Es ist lediglich ein neues Selfie-Video zur Verifikation erforderlich.

    Hinweis: Es gelten daher die Datenschutzrichtlinien der Nect GmbH.

Wichtig zu wissen

Hinweis: Egal für welches Verfahren Sie sich entscheiden, bitte halten Sie dafür folgende Unterlagen bereit:

  • Ihren deutschen Personalausweis (ID-Card) oder einen Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung.
  • Kopie des Handelsregisterauszugs (nicht älter als drei Monate)
  • Bei nicht unterschriftsberechtigten Personen, wie Geschäftsführer/Prokurist ist eine auf die zu identifizierende Person ausgestellte Vollmacht und zusätzlich eine Personalausweiskopie des Vollmachtgebers notwendig. Die Vollmacht darf nicht älter als drei Monate sein.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben der Bestellung mit den Daten in Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen müssen.

Häufig gefragt





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