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Hinweise zur Auftragsverarbeitung

Falls Sie im Rahmen der Nutzung dieser Plattform personenbezogene Daten verarbeiten wollen, müssen Sie mit der Deutschen Telekom gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO, https://dsgvo-gesetz.de/) Artikel 27/28 einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AV) abschließen. Ob die von Ihnen zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, müssen Sie selbst prüfen. Die Deutsche Telekom bietet Ihnen für diese Vereinbarung den während des Kaufprozesses sichtbaren Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten an. Seit Inkrafttreten der DSGVO ist dafür die Schriftform nicht länger erforderlich, und die Deutsche Telekom hat auf einen rein elektronischen Prozess umgestellt. Fragen auf häufig gestellte Antworten hierzu finden Sie hier.