Ausweise












 

Ihr Zugang zur Telematikinfrastruktur

Praxis- und
Heilberufsausweis

Ihre Eintrittskarte für eine sichere Telematikinfrastruktur

Muster für einen Praxisausweis
Muster für Heilberufsausweis (Arztausweis)

Der Praxisausweis (SMC-B)

Die Security Module Card Typ B (SMC-B), auch Praxisausweis genannt, ist ihre Eintrittskarte für die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur (TI). Sie ist ein Schlüsselspeicher für die privaten Schlüssel einer Organisation des Gesundheitswesens (z. B. Praxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen). Diese Schlüssel dienen als „Ausweis“ gegenüber anderen Komponenten, Organisationen und Leistungserbringern innerhalb der Telematikinfrastruktur. Der Praxisausweis berechtigt Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens dazu, Dienste und Leistungen in der TI anzubieten und zu nutzen. Er ermöglicht das Auslesen und Aktualisieren der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte Ihrer Patienten.

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis ist eine personenbezogene Mikroprozessorchipkarte im Scheckkartenformat, ausgestattet mit kryptographischen Funktionen. Identifizieren Sie sich persönlich innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) mit Ihrem eHBA und nutzen Sie Fachdienste und Anwendungen der TI wie beispielweise Kommunikation im Medizinwesen (KIM), Arzneimittel-therapiesicherheit/elektronischer Medikationsplan (AMTS/eMP) sowie das Notfalldatenmanagement (NFDM). Der neue elektronische Heilberufsausweis der zweiten Generation ist mit allen erforderlichen Funktionen ausgestattet, um auf Fachdienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur zugreifen zu können und vertraulich und verschlüsselt zu kommunizieren.

Kosten Praxisausweis (SMC-B)

Wählen Sie Ihre Zahlungsweise

Preis in €

Zahlung pro Quartal
Mindestvertragslaufzeit 24 Monate

19,54


Kosten Heilberufsausweis (eHBA)

Wählen Sie Ihre Zahlungsweise

Preis in €

Zahlung pro Quartal
Mindestvertragslaufzeit 24 Monate

21,00

Zahlung pro Jahr
Mindestvertragslaufzeit 24 Monate

84,00

Zahlung für 5 Jahre
Mindestvertragslaufzeit 5 Jahre

420,00


Alle Vorteile auf einen Blick

Icon Euro-Zeichen

UNSER PREIS

Die Kosten für den werden durch die Betriebskostenpauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung gedeckt.

schüttelnde Hände in magenta

TRUST SERVICE PROVIDER

T-Systems ist von der gematik als Trust Service Provider zugelassen und somit offizieller Produzent von eHBA und SMC-B.

Ikon - Puzzleteile

UNABHÄNGIG NUTZBAR

Der eHBA und die SMC-B von T-Systems sind anbieter- und herstellerunabhängig in der Telematikinfrastruktur nutzbar.



  • Alles aus einer Hand
  • Neuste Kartengeneration (G2.1)
  • Kosten anteilig erstattungsfähig
  • Wählen Sie Ihre Zahlungsweise

So bestellen Sie Ihren Praxisausweis

  • Für die Beantragung Ihres Praxisausweises werden folgende Informationen benötigt:
     

    • Ihre Betriebsstättennummer (BSNR)
       
    • Ihre lebenslange Arztnummer (LANR)
       
    • Ihre Anmeldedaten für die Kassenzahnärztliche Vereinigung (nur bei Zahnärzten)

       

    Ärzte und Psychotherapeuten beantragen ihren Praxisausweis (SMC-B) über das T-Systems Antragsportal 

    Zahnärzte beginnen die Beantragung des Praxisausweis im Portal der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (siehe Tabelle unten). Über das Portal Ihrer KZV werden Sie auf das Antragsportal der T-Systems weitergeleitet und starten den Bestellprozess mit Ihrem bereits vorausgefüllten Antrag.

    Drucken Sie die zugehörigen Unterlagen nach der erfolgreichen Beantragung des Praxisausweis über das T-Systems Antragsportal aus.

    Achtung: Da das Dokument neben einer Erklärung der nächsten Schritte auch Ihre Passwörter enthält, ist es notwendig, dass Sie das Dokument sicher ablegen. Eine erneute Ausstellung des Dokuments ist leider nicht möglich.

    Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags und erteilter Freigabe von Ihrer zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung, wird der Produktionsprozess Ihres Praxisausweises durch T-Systems gestartet.

    Ihr Praxisausweis wird Ihnen persönlich per Einschreiben zugestellt und übergeben. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an die antragstellende Person erfolgen kann.

    Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.

    Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.

    Nachdem Sie Ihren Praxisausweis und den entsprechenden PIN/PUK- Brief erhalten haben, müssen Sie Ihren Praxisausweis im Antragsportal der T-Systems freischalten.

    Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalt- Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde (PDF-Dokument „Antrag Praxisausweis (SMC-B) - Passwort-Brief für den Antragsteller“).

  • Institutionen können Ihren Antrag für eine SMC-B online beim elektronischen Gesundheitsberufsregister (eGBR) stellen.

    Bitte beachten Sie: Zurzeit kann ein Praxisausweis nur an Institutionen ausgegeben werden, denen eine Person mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zugeordnet werden kann.
     

    Für die Registrierung im eGBR sowie für die Beantragung Ihres Praxisausweises werden folgende Informationen benötigt:

    • Ein digitaler Berechtigungsnachweis der Leistungserbringung im Sinne des SGB V (z.B. Foto oder PDF).
       
    • Ihre Institutionskennziffer (IK- Nummer)
       
    • eHBA- Nummer der institutionsangehörigen Person mit eHBA


     

    Ihren Antrag zum Führen einer SMC-B stellen Sie beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR):

    https://meineverwaltung.nrw/leistung/99050159012000

    Herausgebende Stelle ist das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster. Füllen Sie das Antragsformular mit den Daten Ihrer Institution aus.

    Sie verfügen bereits über eine Vorgangsnummer des eGBR? Dann starten Sie die Bestellung Ihres Praxisausweis im T-Systems Antragsportal


    Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser vom eGBR geprüft. Für die Prüfung erhebt das eGBR eine Verwaltungsgebühr.

    Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Prüfungsergebnis und Ihrer Vorgangsnummer.

    Mit der Vorgangsnummer können Sie Ihre SMC-B im T-Systems Antragsportal  bestellen.


    Ihr Praxisausweis wird Ihnen persönlich per Einschreiben zugestellt und übergeben. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an die antragstellende Person erfolgen kann.

    Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.

    Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.


    Nachdem Sie Ihren Praxisausweis und den entsprechenden PIN/PUK- Brief erhalten haben, müssen Sie Ihren Praxisausweis im Antragsportal der T-Systems freischalten.


    Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalt- Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde (PDF-Dokument „Antrag Praxisausweis (SMC-B) - Passwort-Brief für den Antragsteller“).


  • Für die Beantragung Ihres Praxisausweises werden folgende Informationen benötigt:
     

    • Ausweiskopie(n) des/der Vertretungsberechtigten
       
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Bei Antragsstellung nicht älter als 6 Monate). Beispiele je nach Rechtsform:

      - Handelsregisterauszug (Kapitalgesellschaft; Personengesellschaft; AöR– eingetragen; Stiftung)
      - Genossenschaftsregisterauszug (e.G.)
      - Vereinsregisterauszug (e.V.)
      - Gemeinde- oder Kreisordnung (Regiebetrieb)
      - Betriebssatzung der Trägerkommune (Eigenbetrieb)
      - Nachweis der Vertretungsberechtigung auf Grundlage der jeweiligen Landesverordnung zum Hochschulmedizingesetz (Anstalt öffentlichen Rechts)
      - Nachweis der Vertretungsberechtigung durch das für Fragen der Trägerschaft zuständige Ministerium (Landeskrankenhaus)
      - Auszug der Satzung (Körperschaft des öffentlichen Rechts, KöR)
       
    • Kopie des Feststellungsbescheides zur Aufnahme in den Landeskrankenhausplan oder eines sonstigen Dokuments, aus dem hervorgeht, dass es sich bei der Institution, für die eine SMC-B beantragt wird, um ein Krankenhaus handelt.


    Krankenhäuser beantragen ihren Institutionsausweis (SMC-B KH) direkt über das Antragsportal der T-Systems.



    Die Freigabe des Antrags erfolgt durch die Deutsche Krankenhaus Trust Center und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG).

    Voraussetzung für eine Produktionsfreigabe und Auslieferung des Institutionsausweises ist ein entsprechender Vertrag des antragstellenden Krankenhauses mit der DKTIG. Diese Vertragsunterlagen erhalten Sie im Zuge der Beantragung im T-Systems Antragsportal 

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Krankenhaus Trust Center und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG).


    Ihr Praxisausweis wird Ihnen persönlich per Einschreiben zugestellt und übergeben. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an die antragstellende Person erfolgen kann.

    Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.

    Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.


    Nachdem Sie Ihren Praxisausweis und den entsprechenden PIN/PUK- Brief erhalten haben, müssen Sie Ihren Praxisausweis im Antragsportal der T-Systems freischalten.


    Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalt- Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde (PDF-Dokument „Antrag Institutionskarte (SMC-B Krankenhaus) - Passwort-Brief für den Antragsteller“).


So bestellen Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis

  • So bestellen Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis

    Bitte wählen Sie zunächst Ihren eHBA sowie die zuständige Kammer aus (Siehe unten).

    Sie starten dann im Portal Ihrer Kammer und werden auf Ihren vorbefüllten Antrag in das Antragsportal der T-Systems weitergeleitet.

    Falls Ihre zuständige Kammer keinen vorab ausgefüllten Antrag anbietet, werden Sie direkt in das T-Systems Antragsportal weitergeleitet, wo Sie mit einem leeren Antrag den Bestellprozess beginnen.

    Drucken Sie die zugehörigen Unterlagen nach der erfolgreichen Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises über das T-Systems Antragsportal aus.

    Achtung: Da das Dokument neben einer Erklärung der nächsten Schritte auch Ihre Passwörter enthält, ist es notwendig, dass Sie das Dokument sicher ablegen. Eine erneute Ausstellung des Dokuments ist leider nicht möglich.

    Bei Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises müssen Sie sich als Antragsteller gesetzeskonform identifizieren. Hierzu steht Ihnen das Post Ident Verfahren zur Verfügung.

    Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags und erteilter Freigabe von Ihrer zuständigen Kammer, wird der Produktionsprozess Ihres elektronischen Heilberufsausweises durch T-Systems gestartet.

    Ihr elektronischer Heilberufsausweis wird Ihnen persönlich per Einschreiben zugestellt und übergeben. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an Sie als antragstellende Person erfolgen kann.

    Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.

    Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.

    Bevorzugte Variante: über Praxisverwaltungssoftwarehersteller (PVS Hersteller) - Anleitung erhalten Sie vom PVS Hersteller.

    Behelfslösung Pin-/Puk-Tool, falls Ihr PVS Hersteller keine Möglichkeit zur Aktivierung der Karte bietet
    (keine Gewährleistung; abhängig von lokalen Sicherheits- und Hardwareeinstellungen).

    Voraussetzung:

    Download des kostenfreien Pin-/Puk Tools https://www.telesec.de/de/service/downloads/branchen-und-eco-systeme/ - Bitte beachten Sie die Systemvoraussetzung im Handbuch des Pin-/Puk-Tools, Kapitel 1.2

    Smartcard Kartenleser (technische Vorgaben siehe Pin-/ Puk-Tool Handbuch, Kapitel 1.2)

    Nachdem Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis und den PIN-/PUK-Brief erhalten haben, müssen Sie diesen nur noch im Antragsportal der T-Systems freischalten.

    Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalte-Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde.


  • Bitte wählen Sie Ihre zuständige Kammer:

  • Arztausweis


    Zahnarztausweis


    Psychotherapeutenausweis


  • Ihren Antrag für einen elektronischen Heilberufsausweis können Sie online beim Gesundheitsberufsregister (eGBR) stellen.

    Für die Registrierung im eGBR sowie für die Beantragung Ihres elektronischen Heilberufsausweises werden folgende Informationen benötigt:


    • Ausweisdokument zur Identifizierung: Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder elektronischem Aufenthaltstitel (EAT)
       
    • Passbild für den elektronischen Heilberufsausweis
       
    • Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
       
    • Ggf. Nachweise über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
       

    Ihren Antrag zum Führen eines elektronischen Heilberufsausweises stellen Sie beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR):

    https://meineverwaltung.nrw/leistung/99018122012000

    Herausgebende Stelle ist das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster. Füllen Sie das Antragsformular mit Ihren Daten aus.

    Sie verfügen bereits über eine Vorgangsnummer des eGBR? Dann starten Sie die Bestellung Ihres Praxisausweis im T-Systems Antragsportal

    Bei Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises müssen Sie sich als Antragsteller gesetzeskonform identifizieren. Hierzu steht Ihnen das Post Ident Verfahren zur Verfügung.

    Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser vom eGBR geprüft. Für die Prüfung erhebt das eGBR eine Verwaltungsgebühr.

    Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Prüfungsergebnis und Ihrer Vorgangsnummer.

    Mit der Vorgangsnummer können Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis im T-Systems Antragsportal bestellen.

    Ihr elektronischer Heilberufsausweis wird Ihnen persönlich per Einschreiben zugestellt und übergeben. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an Sie als antragstellende Person erfolgen kann.

    Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.

    Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.

    Bevorzugte Variante: über Praxisverwaltungssoftwarehersteller (PVS Hersteller) - Anleitung erhalten Sie vom PVS Hersteller.

    Behelfslösung Pin-/Puk-Tool, falls Ihr PVS Hersteller keine Möglichkeit zur Aktivierung der Karte bietet
    (keine Gewährleistung; abhängig von lokalen Sicherheits- und Hardwareeinstellungen).

    Voraussetzung:

    Download des kostenfreien Pin-/Puk Tools https://www.telesec.de/de/service/downloads/branchen-und-eco-systeme/ - Bitte beachten Sie die Systemvoraussetzung im Handbuch des Pin-/Puk-Tools, Kapitel 1.2

    Smartcard Kartenleser (technische Vorgaben siehe Pin-/ Puk-Tool Handbuch, Kapitel 1.2)

    Nachdem Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis und den PIN-/PUK-Brief erhalten haben, müssen Sie diesen nur noch im Antragsportal der T-Systems freischalten.

    Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalte-Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde.


Hilfe & Service (FAQ)

Cookies and similar technologies

We use cookies and similar technologies on our website to save, read out and process information on your device. In doing so, we enhance your experience, analyze site traffic, and show you content and ads that interest you. User profiles are created across websites and devices for this purpose. Our partners use these technologies as well.


By selecting “Only Required”, you only accept cookies that make our website function properly. “Accept All” means that you allow access to information on your device and the use of all cookies for analytics and marketing purposes by Telekom Deutschland GmbH and our partners. Your data might then be transferred to countries outside the European Union where we cannot ensure the same level of data protection as in the EU (see Art. 49 (1) a GDPR). Under “Settings”, you can specify everything in detail and change your consent at any time.


Find more information in the Privacy Policy and Partner List.