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So bestellen Sie Ihren Praxisausweis
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Ärzte und Psychotherapeuten beantragen ihren Praxisausweis (SMC-B) über das T-Systems Antragsportal
Zahnärzte beginnen die Beantragung des Praxisausweis im Portal der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (siehe Tabelle unten). Über das Portal Ihrer KZV werden Sie auf das Antragsportal der T-Systems weitergeleitet und starten den Bestellprozess mit Ihrem bereits vorausgefüllten Antrag.
Drucken Sie die zugehörigen Unterlagen nach der erfolgreichen Beantragung des Praxisausweis über das T-Systems Antragsportal aus.
Achtung: Da das Dokument neben einer Erklärung der nächsten Schritte auch Ihre Passwörter enthält, ist es notwendig, dass Sie das Dokument sicher ablegen. Eine erneute Ausstellung des Dokuments ist leider nicht möglich.
Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags und erteilter Freigabe von Ihrer zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung, wird der Produktionsprozess Ihres Praxisausweises durch T-Systems gestartet.
Ihr Praxisausweis wird Ihnen persönlich per Einschreiben zugestellt und übergeben. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an die antragstellende Person erfolgen kann.
Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.
Nachdem Sie Ihren Praxisausweis und den entsprechenden PIN/PUK- Brief erhalten haben, müssen Sie Ihren Praxisausweis im Antragsportal der T-Systems freischalten.
Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalt- Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde (PDF-Dokument „Antrag Praxisausweis (SMC-B) - Passwort-Brief für den Antragsteller“).
- Bitte wählen Sie Ihre zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung:
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Ihren Antrag zum Führen einer SMC-B stellen Sie beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR):
https://meineverwaltung.nrw/leistung/99050159012000
Herausgebende Stelle ist das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster. Füllen Sie das Antragsformular mit den Daten Ihrer Institution aus.
Sie verfügen bereits über eine Vorgangsnummer des eGBR? Dann starten Sie die Bestellung Ihres Praxisausweis im T-Systems Antragsportal
Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser vom eGBR geprüft. Für die Prüfung erhebt das eGBR eine Verwaltungsgebühr.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Prüfungsergebnis und Ihrer Vorgangsnummer.
Mit der Vorgangsnummer können Sie Ihre SMC-B im T-Systems Antragsportal bestellen.
Ihr Praxisausweis wird Ihnen persönlich per Einschreiben zugestellt und übergeben. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an die antragstellende Person erfolgen kann.
Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.
Nachdem Sie Ihren Praxisausweis und den entsprechenden PIN/PUK- Brief erhalten haben, müssen Sie Ihren Praxisausweis im Antragsportal der T-Systems freischalten.
Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalt- Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde (PDF-Dokument „Antrag Praxisausweis (SMC-B) - Passwort-Brief für den Antragsteller“).
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Krankenhäuser beantragen ihren Institutionsausweis (SMC-B KH) direkt über das Antragsportal der T-Systems.
Die Freigabe des Antrags erfolgt durch die Deutsche Krankenhaus Trust Center und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG).
Voraussetzung für eine Produktionsfreigabe und Auslieferung des Institutionsausweises ist ein entsprechender Vertrag des antragstellenden Krankenhauses mit der DKTIG. Diese Vertragsunterlagen erhalten Sie im Zuge der Beantragung im T-Systems Antragsportal
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Krankenhaus Trust Center und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG).
Ihr Praxisausweis wird Ihnen persönlich per Einschreiben zugestellt und übergeben. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an die antragstellende Person erfolgen kann.
Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.
Nachdem Sie Ihren Praxisausweis und den entsprechenden PIN/PUK- Brief erhalten haben, müssen Sie Ihren Praxisausweis im Antragsportal der T-Systems freischalten.
Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalt- Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde (PDF-Dokument „Antrag Institutionskarte (SMC-B Krankenhaus) - Passwort-Brief für den Antragsteller“).
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Bitte wählen Sie zunächst Ihren eHBA sowie die zuständige Kammer aus (Siehe unten).
Sie starten dann im Portal Ihrer Kammer und werden auf Ihren vorbefüllten Antrag in das Antragsportal der T-Systems weitergeleitet.
Falls Ihre zuständige Kammer keinen vorab ausgefüllten Antrag anbietet, werden Sie direkt in das T-Systems Antragsportal weitergeleitet, wo Sie mit einem leeren Antrag den Bestellprozess beginnen.
Drucken Sie die zugehörigen Unterlagen nach der erfolgreichen Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises über das T-Systems Antragsportal aus.
Achtung: Da das Dokument neben einer Erklärung der nächsten Schritte auch Ihre Passwörter enthält, ist es notwendig, dass Sie das Dokument sicher ablegen. Eine erneute Ausstellung des Dokuments ist leider nicht möglich.
Bei Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises müssen Sie sich als Antragsteller gesetzeskonform identifizieren. Hierzu steht Ihnen das Post Ident Verfahren zur Verfügung.
Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags und erteilter Freigabe von Ihrer zuständigen Kammer, wird der Produktionsprozess Ihres elektronischen Heilberufsausweises durch T-Systems gestartet.
Ihr elektronischer Heilberufsausweis wird Ihnen persönlich per Einschreiben zugestellt und übergeben. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an Sie als antragstellende Person erfolgen kann.
Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.
Bevorzugte Variante: über Praxisverwaltungssoftwarehersteller (PVS Hersteller) - Anleitung erhalten Sie vom PVS Hersteller.
Behelfslösung Pin-/Puk-Tool, falls Ihr PVS Hersteller keine Möglichkeit zur Aktivierung der Karte bietet
(keine Gewährleistung; abhängig von lokalen Sicherheits- und Hardwareeinstellungen).Voraussetzung:
Download des kostenfreien Pin-/Puk Tools https://www.telesec.de/de/service/downloads/branchen-und-eco-systeme/ - Bitte beachten Sie die Systemvoraussetzung im Handbuch des Pin-/Puk-Tools, Kapitel 1.2
Smartcard Kartenleser (technische Vorgaben siehe Pin-/ Puk-Tool Handbuch, Kapitel 1.2)
Nachdem Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis und den PIN-/PUK-Brief erhalten haben, müssen Sie diesen nur noch im Antragsportal der T-Systems freischalten.
Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalte-Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde.
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Ihren Antrag zum Führen eines elektronischen Heilberufsausweises stellen Sie beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR):
https://meineverwaltung.nrw/leistung/99018122012000
Herausgebende Stelle ist das elektronische Gesundheitsberuferegister bei der Bezirksregierung Münster. Füllen Sie das Antragsformular mit Ihren Daten aus.
Sie verfügen bereits über eine Vorgangsnummer des eGBR? Dann starten Sie die Bestellung Ihres Praxisausweis im T-Systems Antragsportal
Bei Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises müssen Sie sich als Antragsteller gesetzeskonform identifizieren. Hierzu steht Ihnen das Post Ident Verfahren zur Verfügung.
Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser vom eGBR geprüft. Für die Prüfung erhebt das eGBR eine Verwaltungsgebühr.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Prüfungsergebnis und Ihrer Vorgangsnummer.
Mit der Vorgangsnummer können Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis im T-Systems Antragsportal bestellen.
Ihr elektronischer Heilberufsausweis wird Ihnen persönlich per Einschreiben zugestellt und übergeben. Beachten Sie bitte, dass die Aushändigung der Karte nur an Sie als antragstellende Person erfolgen kann.
Können Sie das Einschreiben nicht persönlich entgegennehmen, haben Sie die Möglichkeit die Vollmacht für einen Vertretungsberechtigten auszufüllen. Diese Vollmacht haben Sie bereits nach erfolgreicher Antragsstellung per PDF erhalten.
Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie den PIN-/PUK-Brief zeitversetzt in einem separaten Schreiben.
Bevorzugte Variante: über Praxisverwaltungssoftwarehersteller (PVS Hersteller) - Anleitung erhalten Sie vom PVS Hersteller.
Behelfslösung Pin-/Puk-Tool, falls Ihr PVS Hersteller keine Möglichkeit zur Aktivierung der Karte bietet
(keine Gewährleistung; abhängig von lokalen Sicherheits- und Hardwareeinstellungen).Voraussetzung:
Download des kostenfreien Pin-/Puk Tools https://www.telesec.de/de/service/downloads/branchen-und-eco-systeme/ - Bitte beachten Sie die Systemvoraussetzung im Handbuch des Pin-/Puk-Tools, Kapitel 1.2
Smartcard Kartenleser (technische Vorgaben siehe Pin-/ Puk-Tool Handbuch, Kapitel 1.2)
Nachdem Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis und den PIN-/PUK-Brief erhalten haben, müssen Sie diesen nur noch im Antragsportal der T-Systems freischalten.
Halten Sie hierfür die Karte sowie das Freischalte-Passwort bereit, das Ihnen nach Absenden des Antrags mit den Antragsdaten mitgeteilt wurde.