Zwei Personen mit Bildschirm

Bevorrechtigung
nach TKG

Die passende Lösung, falls Ihr Geschäft einmal still stehen sollte

Die passende Lösung, falls Ihr Geschäft einmal still stehen sollte

Vorrangige Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen

Störungen von Telekommunikationsleistungen können in Krisensituationen die Arbeit öffentlicher Aufgabenträger beeinträchtigen. Wir stellen sicher, dass eine Störung an Ihrem Anschluss vorrangig behoben wird. Benötigen Sie einen neuen Anschluss, wird er Ihnen bevorzugt bereitgestellt. Außerdem erhalten Sie mit Ihrem Mobilfunk-Anschluss einen bevorzugten Netzzugang, wenn die Funkzelle ausgelastet ist.

Wenn Sie nach dem Telekommunikationsgesetz als Berechtigter benannt sind oder nachweislich eine lebens- oder verteidigungswichtige Aufgabe erfüllen (z.B. Behörden, Katastrophenschutz, Hilfsorganisationen), können Sie vorrangige Leistungen erhalten.

Die vorrangige Entstörung des Festnetzanschlusses oder die Einrichtung vorrangiger Verbindungen im Mobilfunknetz sollten Sie im Voraus beauftragen.