Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.
Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anders als bei einer Papierrechnung oder bei einer Bilddatei wie PDF – in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Rechnungen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden,
- elektronisch übermittelt,
- elektronisch empfangen
- sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.
Elektronische Rechnungen sind computerlesbare Belege im Format X-Rechnung (XML-Datei im UBL-Format oder CII-Format) oder ZUGFeRD (PDF-Dokument mit integrierter XML-Datei). Auch EDI verfahren die der Norm EN 16931 entsprechen werden als E-Rechnung akzeptiert.
Die Telekom setzt XML im UBL-Format um und bietet weiterhin auch die bekannten EDI-Verfahren ELMO und ELFE an. ZUGFeRD wird zum Start der E-Rechnung als Rechnungsmedium nicht zur Verfügung stehen.
Hintergrund E-Rechnung nach EN 16931
Die Regierung hat mit dem Wachstumschancengesetz die Grundlage für die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen für Umsatzsteuerzwecke bereits ab 01.01.2025 geschaffen.
Ab 01.01.2025 sind alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen nach neuen Vorgaben zu empfangen und zu verarbeiten.
Ab 01.01.2027 sind alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz > 800.000 € im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen nach neuen Vorgaben zu versenden, zu empfangen und zu verarbeiten.
Ab 01.01.2028 sind alle Unternehmen, unabhängig des Jahresumsatzes, im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen nach neuen Vorgaben zu versenden, zu empfangen und zu verarbeiten.
Status bei der Telekom Deutschland GmbH:
01.12.2024 Empfang von E-Rechnungen möglich
Die Bereitstellung einer E-Rechnung gemäß den Anforderungen des Wachstumschancengesetzes hat verpflichtend spätestens zum 01.01.2027 zu erfolgen.
Aktuell läuft bei uns ein Projekt zur Umsetzung dieser Anforderung. Die Realisierung in den unterschiedlichen Produkten und Tarifen wird in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen.