Mit der E-Rechnung werden Rechnungsinformationen vollständig digital übermittelt, empfangen und verarbeitet – ganz ohne Medienbrüche. Das bedeutet für Sie: schnellere Abläufe, weniger manuelle Arbeit und eine zukunftssichere Rechnungsabwicklung.
Im Gegensatz zu Papier- oder PDF-Rechnungen enthält eine E-Rechnung strukturierte, maschinenlesbare Daten. Dadurch können Rechnungen:
- elektronisch übermittelt,
- automatisiert empfangen und
- direkt weiterverarbeitet und zur Zahlung freigegeben werden – ganz ohne Zwischenschritte oder manuelle Eingriffe.
Welche Formate gelten als E-Rechnung?
E-Rechnungen müssen den Vorgaben der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Folgende Formate sind zulässig:
- X-Rechnung (XML-Datei im UBL- oder CII-Format)
- ZUGFeRD (PDF mit eingebetteter XML-Datei – aktuell bei der Telekom noch nicht im Einsatz)
- EDI-Verfahren, sofern sie der Norm EN 16931 entsprechen
Wir setzen auf das XML-Format (UBL) sowie die bewährten EDI-Verfahren ELMO und ELFE.
Gesetzliche Änderungen – das Wachstumschancengesetz
Die E-Rechnung wird Pflicht – und zwar schrittweise:
Stichtag Pflicht
01.01.2025 Alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich müssen E-Rechnungen empfangen können.
01.01.2027 Unternehmen mit Jahresumsatz > 800.000 € müssen E-Rechnungen senden, empfangen und verarbeiten.
01.01.2028 Alle Unternehmen im B2B-Bereich – unabhängig vom Umsatz – sind vollständig zur E-Rechnung verpflichtet.
Aktueller Stand bei der Telekom Deutschland GmbH
Ab 01.12.2024 ist der Empfang von E-Rechnungen möglich.
Bis spätestens 01.01.2027 ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben vollständig abgeschlossen.
Die Umsetzung in unseren Produkten und Tarifen erfolgt sukzessive in den Jahren 2025 und 2026.