Gefahrenmeldeanlagen – Video – Alleinarbeiterschutz / Forstnotruf
Schnelle Hilfe im Fall der Fälle - Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen
365 Tage im Jahr - 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag koordiniert der Leitstellenservice der Telekom zuverlässig die Überwachung Ihrer Gelände oder Gebäude. Im Falle eines Falles reagiert die Leitstelle umgehend: eingehende Meldungen werden sofort geprüft, um einen Fehlalarm auszuschließen. Im Leitstellenservice gehen mehre Tausend Alarmmeldungen täglich ein. Wenn wirklich Hilfe benötigt wird, sorgt die Leitstelle dafür, dass die Einsatzkräfte schnellstmöglich zur Stelle sind – egal ob Polizei, Feuerwehr, Wachdienst, Mitarbeitende oder Nachbarn. Eben exakt so, wie sie es mit uns vereinbart haben.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Bundesweit zentrale Erfassung von Alarm- und Notfallmeldungen
Individuelle Benachrichtigungen
Überwachung von personenbezogenen Notsituationen, z.B. Alleinarbeiterschutz
Einleitung von Hilfsmaßnahmen und Benachrichtigung der Rettungskette
Aufschaltung fast jeder Gefahrenmeldeanlage möglich
Keine versteckten Kosten
Änderung von Notfallplänen jederzeit kostenlos möglich
Die Abrechnung der monatlichen Kosten für die Aufschaltung erfolgt bequem über Ihre Telefonrechnung
Unsere Leitstellenmitabeiter sind jederzeit unter einen kostenlose Rufnummer erreichbar
So funktioniert unser Leitstellenservice
Gefahrenmeldeanlage
Gefahrenmeldeanlagen (GMA) sind in der Lage, Gefahren selbständig zu erkennen oder Nutzereingaben zu Gefahren zu verarbeiten und an die Telekom Leitstelle weiterzuleiten. Zweck ist es, die Gefahren für Sachwerte und Leben durch Einbruch, Überfall und Feuer zuverlässig zu erkennen und zu melden.
Videoüberwachung
Videoüberwachung ist die Beobachtung von Orten, Objekten oder Personen durch Videokameras. Visuelle oder audiovisuelle Daten können digital gespeichert, durch Software analysiert werden und/oder an die Telekom Leitstelle übermittelt werden.
Ein wesentliches Argument für die Videoüberwachung ist die Prävention („Beobachtungsdruck“) und Aufklärung von Straftaten durch Tätererkennung und Dokumentation des Tathergangs. Dabei kann es ebenso um die Vermeidung von Vandalismus gehen.
Alleinarbeiterschutz
In vielen Berufen ist Alleinarbeit unvermeidlich. In der Forstwirtschaft beschäftigte Personen, Sicherheitsbeamte, Wartungspersonal, Arbeitende, die Inspektionen ausführen und viele mehr sind während der Arbeit auf sich allein gestellt. Und genau hier stellt sich die wichtige Frage: Wer hilft im Notfall? Eine alleinarbeitende Person hat keine Begleitperson, die im Ernstfall die Rettungskette auslösen könnte. Ohne Alleinarbeiterschutz können Mitarbeitende in einer Krisensituation das Leben verlieren. Und genau hier gilt: Der Arbeitgebende ist dafür verantwortlich, dass Alleinarbeitende möglichst keinen größeren Risiken ausgesetzt sind als die übrigen Mitarbeitenden.
Kontakt
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