Zwei Frauen schauen gemeinsam auf ein weißes Smartphone

AV & EU-Standardvertragsklausel
AV & EU-Standardvertragsklausel

Häufig gestellte Fragen und Antworten wie Sie eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AV) bzw. EU-Standardvertragsklausel über Microsoft Onlinedienste abschließen können.

Häufig gestellte Fragen und Antworten wie Sie eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AV) bzw. EU-Standardvertragsklausel über Microsoft Onlinedienste abschließen können.

Wie kann ich eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AV) bzw. EU-Standardvertragsklausel über die Nutzung der Microsoft Onlinedienste abschließen?

Wenn Sie Microsoft Onlinedienste (Microsoft 365/Office 365/Azure) von der Telekom beziehen, vereinbaren Sie bei der Buchung den Microsoft-Kundenvertrag (das Microsoft Customer Agreement (MCA)) für die Nutzung der Microsoft Onlinedienste mit Microsoft.

Dabei wird auch eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AV), sowie die sog. EU Standardvertragsklausel über die Nutzung der Microsoft Onlinedienste (Microsoft 365/Office 365/Azure) direkt mit Microsoft abgeschlossen. Diese AV können Sie hier herunterladen.

Weitere Informationen finden Sie in der FAQ „Wo finde ich die Unterlagen für den Kauf von Microsoft Onlinediesten über die Telekom?“. Informationen zum Thema Datenschutz im Telekom Cloud Marketplace finden Sie außerdem auf dieser Seite.


Letzte Bearbeitung: 27.01.2023

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