Bei welchem Anliegen können wir Sie unterstützen?
Schade, dass Sie uns verlassen möchten! Falls wir Sie wirklich nicht mehr umstimmen können, nutzen Sie zur Kündigung Ihres Vertrags unser Kündigungsformular. Sollten Sie noch unschlüssig sein, suchen wir gern mit Ihnen nach einer Lösung. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!
Hinweis zur Kündigung:
- Die Kündigung können Sie jederzeit einreichen. Wir hinterlegen sie in unserem System, sodass sie zum Ende der Vertragslaufzeit automatisch ausgeführt wird.
- Sie muss fristgerecht erfolgen und die (Mindest-) Vertragslaufzeit erfüllt sein. Die Fristen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder in Ihrem Business Service Portal.
- Nach dem Ende der Mindestlaufzeit können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
- Hat Ihr Mobilfunk-Vertrag keine Mindestvertragslaufzeit, beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem wir Ihr Kündigungsschreiben erhalten.
- Nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
- Ihr gekündigter Mobilfunk-Vertrag kann innerhalb von 112 Tagen nach Kündigung reaktiviert werden. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Kontaktmöglichkeiten.
Wurde Ihr Anliegen mit dieser FAQ gelöst?
Nein, ich benötige Hilfe Ja, ich konnte es lösen
Schade, dass Sie uns verlassen möchten! Was können wir tun, um Sie doch noch umzustimmen? Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!
Ihren Vertrag können Sie direkt über unser Kündigungsformular kündigen. Eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie automatisch.
Hinweise zur Kündigung:
- Die Kündigung können Sie jederzeit einreichen und wir hinterlegen diese in unserem System zum Ende der Vertragslaufzeit.
- Die Kündigung muss fristgerecht erfolgen und die (Mindest-) Vertragslaufzeit erfüllt sein. Die Fristen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder in Ihrem Kundencenter.
- Es besteht keine Mindestlaufzeit in Ihrem gewählten Tarif? Dann gilt eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen.
- Nach dem Ende der Mindestlaufzeit können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
- Haben Sie ein Mietgerät, wie beispielweise eine Telefonanlage oder einen Router? Bitte denken Sie auch an die Kündigung dieser Geräte, wenn Sie diese nicht mehr nutzen möchten. Alle Hinweise hierzu finden Sie unter dem Punkt: Ich möchte meine Mietgeräte kündigen.
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Ihre Mietgeräte, wie beispielweise Ihre Digitalisierungsbox können Sie über das Retourenportal zurücksenden. Nach Eingang des Gerätes erhalten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Sollte es sich um eine Telefonanlage oder einen Lancom-Router der Telekom handeln, ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Den weiteren Ablauf besprechen wir dann mit Ihnen gemeinsam.
Nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular und wählen folgende Punkte aus: sonstige Anfrage / Internet & DSL / Zum Kontaktformular.
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Die Kündigung eines Laufzeitvertrags ist unter Einhaltung der Kündigungsfristen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich.
Gegen die Zahlung einer Ablösesumme haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag früher zu beenden. Das konkrete Angebot senden wir Ihnen gerne schriftlich zu, wenn Sie uns die Kopie eines offiziellen Nachweises über die Gewerbeabmeldung/Schließung der Geschäftsstelle oder eine Kopie des Handelsregisterauszugs zukommen lassen.
Zum Kündigungsformular
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Hinweis für Ihren Festnetz- und Internetvertrag:
Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, übernimmt dieser die Kündigung Ihres Anschlusses.
Hinweis für Ihren Mobilfunk-Vertrag:
Ihre Entscheidung steht fest? Dann senden Sie uns alle Informationen über das Kündigungsformular.
Bei der Mitnahme Ihrer Mobilfunk-Rufnummer haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Mitnahme aus dem laufenden Vertrag
- Mitnahme zum Vertragsende
- Mitnahme zu einem Wunschtermin
Hinweise zu den Fristen finden Sie unter den Kündigungsfristen.
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Zusatzoptionen kündigen, buchen oder ändern Sie ganz bequem über Ihr Kundencenter (Festnetz bzw. Internet) und das Business Service Portal (Mobilfunk/Cloud PBX).
Um eine Zusatzoption am Festnetz-Vertrag zu kündigen, können Sie außerdem unser Kündigungsformular nutzen.
Dort wählen Sie im Abschnitt „Auswahl Kündigung“ den Punkt „Kündigung von einzelnen Zusatzleistungen“ aus.
Unterhalb der Eingabefelder für Ihre persönlichen Daten, finden Sie den Bereich „Details zur Kündigung“. Setzen Sie hier Haken bei den Leistungen, die Sie kündigen möchten.
Fehlt Ihre Option in der Auswahl? Klicken Sie in dem Fall „Sonstige Optionen“ an und geben Sie den Namen der Option in das Textfeld ein.
Anschließend füllen Sie das Formular zu Ende aus und senden es ab.
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Bei einem Umzug ist keine Kündigung erforderlich. Ihr Festnetz-Anschluss wird an Ihrer alten Adresse ab- und an Ihrer neuen Adresse wieder angeschaltet.
Die Adresse zu Ihrem Mobilfunk-Vertrag können Sie bequem online ändern. Alle Informationen rund um das Thema Umzug, und die Möglichkeit Ihre Adresse zu ändern, finden Sie auf unserer Umzugsseite.
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Mobilfunk:
Wird Ihr Unternehmen von einem neuen Inhaber übernommen ist eine Kündigung Ihres Mobilfunk-Vertrags nicht notwendig. Der neue Inhaber kann die bestehenden Verträge einfach übernehmen und unter seinem Namen mit allen Rechten und Pflichten weiterführen. Die bisherigen Mobilfunk-Rufnummern erhalten.
Füllen Sie hierfür den entsprechenden Übernahme-Auftrag aus. Es sind Informationen und Unterschriften sowohl von den bisherigen als auch von den zukünftigen Vertragspartner*innen erforderlich. Bitte senden Sie uns den unterschriebenen Auftrag zusammen mit einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des/der zukünftigen Vertragspartner*in zu. Bei juristischen Personen benötigen wir zusätzlich eine Kopie des Handelsregisterauszugs und eine Vollmacht, jeweils nicht älter als sechs Monate.
Festnetz:
Informationen zur Übernahme eines Festnetz-Vertrags finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Zur Übersichtsseite Vertragsübernahme
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Vielleicht haben wir ein interessantes Angebot für Sie.
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Wir bedauern Ihren Verlust und möchten Sie bei der Kündigung des Anschlusses gerne unterstützen.
Sofern es sich um eine natürliche Person handelt, kann der Vertrag mit einem einfachen Nachweis aufgelöst werden. Nutzen Sie hierzu bitte unsere Online-Formulare und fügen eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
Für den Festnetz-Vertrag nutzen Sie bitte das Kündigungsformular Festnetz.
Für den Mobilfunk-Vertrag nutzen Sie bitte dieses allgemeine Kündigungsformular Mobilfunk. Dort laden Sie Ihre formlose Kündigung und eine Kopie der Sterbeurkunde hoch.
Sollte es sich um eine juristische Person handeln besprechen wir die Möglichkeiten mit Ihnen gerne persönlich. Jetzt Kontakt aufnehmen!
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Ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt, kann pauschal nicht beantwortet werden, da die Gründe vielfältig sind. Sollte es sich um eine Geschäftsaufgabe oder Schließung einer Filiale handeln, finden Sie weitere Informationen unter der FAQ „Ich gebe mein Geschäft auf.“.
Handelt es sich um einen anderen Grund, nehmen Sie am besten Kontakt mit uns auf.
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